Lisa Eyrich, pädagogische Leitung und Verwaltung

Telefon: 06182 7809 5111

Email: vhs@hainburg.de

Informationen rund um die Anmeldung:

Anmeldung
Persönliche und schriftliche Anmeldungen (Anmeldeformular, formloser Brief, formlose Postkarte oder Telefax) werden ab der Veröffentlichung der Veranstaltungen entgegengenommen. Telefonische und elektronische Anmeldungen per Mail an vhs@hainburg.de oder über www.volkshochschule-hainburg.de sind ebenfalls möglich. Die Anmeldung ist in jedem Fall verbindlich. Auch der Eintrag in die Teilnahmeliste ist eine verbindliche Anmeldung.


Gebühren, Gebührenpflicht, Bezahlung
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Volkshochschule. Gebührenpflicht entsteht mit der Anmeldung. Auch wenn eine Person erst später einer Veranstaltung beitritt, wird die Gebühr berechnet, als ob diese Person die Veranstaltung von ihrem tatsächlichen Beginn an besucht hat. Die Gesamtteilnahmegebühr wird auf volle Euro-Beträge auf- oder abgerundet. Bei einer Kursgebühr von mehr als € 75,– ist auf Antrag Ratenzahlung möglich. Die Bezahlung der Gebühren erfolgt unbar per Überweisung. Sie erhalten keine Rechnung.

Für die Überweisung nutzen Sie bitte folgende Daten:

vhs Hainburg

Sparkasse Langen-Seligenstadt

IBAN DE80 5065 2124 0007 1168 33

BIC HELADEF1SLS

Verwendungszweck: Name, Kursnummer


Gebührenbefreiung
Für Personen mit Hauptwohnsitz im Kreis Offenbach, die arbeitssuchend gemeldet sind oder die Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII beziehen, ist der Besuch von einer Veranstaltung im Semester gebührenfrei. Gebührenbefreiungen bedürfen des Nachweises durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller. Der Nachweis ist der Anmeldung beizufügen. Für Materialzuschläge o.ä. Zusatzkosten kann keine Befreiung gewährt werden. Gebührenbefreiungen können für bestimmte Veranstaltungen ausgeschlossen werden.


Gebührenermäßigung
Vollzeitschülerinnen/-schüler, Vollzeitstudentinnen/-studenten, Auszubildende, Rentnerinnen/Rentner sowie Behinderte (Grad der Behinderung 50% und mehr), Au-Pairs, Personen die Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz erhalten, Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr leisten, Personen mit Jugendleiterkarte (Juleica) oder Ehrenamtskarte entrichten 80% der Gebühr. Gebührenermäßigungen bedürfen des Nachweises durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller. Der Nachweis ist der Anmeldung beizufügen; nachträglich eingereichte Nachweise können nicht anerkannt werden. Für Materialzuschläge o.ä. Zusatzkosten kann keine Ermäßigung gewährt werden. Gebührenermäßigungen können für bestimmte Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Doppelermäßigungen sind ausgeschlossen.