Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen der Volkshochschule Hainburg

Anmeldung
Persönliche und schriftliche Anmeldungen (Anmeldeformular, formloser Brief, formlose Postkarte oder Telefax) werden ab der Veröffentlichung der Veranstaltungen entgegengenommen. Telefonische und elektronische Anmeldungen per Mail an vhs@hainburg.de oder über www.volkshochschule-hainburg.de sind ebenfalls möglich. Die Anmeldung ist in jedem Fall verbindlich. Auch der Eintrag in die Teilnahmeliste ist eine verbindliche Anmeldung.


Gebühren, Gebührenpflicht, Bezahlung
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Volkshochschule. Gebührenpflicht entsteht mit der Anmeldung. Auch wenn eine Person erst später einer Veranstaltung beitritt, wird die Gebühr berechnet, als ob diese Person die Veranstaltung von ihrem tatsächlichen Beginn an besucht hat. Die Gesamtteilnahmegebühr wird auf volle Euro-Beträge auf- oder abgerundet. Bei einer Kursgebühr von mehr als € 75,– ist auf Antrag Ratenzahlung möglich. Die Bezahlung der Gebühren erfolgt unbar per Überweisung. Sie erhalten keine Rechnung.


Gebührenbefreiung
Für Personen mit Hauptwohnsitz im Kreis Offenbach, die arbeitssuchend gemeldet sind oder die Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII beziehen, ist der Besuch von einer Veranstaltung im Semester gebührenfrei. Gebührenbefreiungen bedürfen des Nachweises durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller. Der Nachweis ist der Anmeldung beizufügen. Für Materialzuschläge o.ä. Zusatzkosten kann keine Befreiung gewährt werden. Gebührenbefreiungen können für bestimmte Veranstaltungen ausgeschlossen werden.


Gebührenermäßigung
Vollzeitschülerinnen/-schüler, Vollzeitstudentinnen/-studenten, Auszubildende, Rentnerinnen/Rentner sowie Behinderte (Grad der Behinderung 50% und mehr), Au-Pairs, Personen die Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz erhalten, Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr leisten, Personen mit Jugendleiterkarte (Juleica) oder Ehrenamtskarte entrichten 80% der Gebühr. Gebührenermäßigungen bedürfen des Nachweises durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller. Der Nachweis ist der Anmeldung beizufügen; nachträglich eingereichte Nachweise können nicht anerkannt werden. Für Materialzuschläge o.ä. Zusatzkosten kann keine Ermäßigung gewährt werden. Gebührenermäßigungen können für bestimmte Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Doppelermäßigungen sind ausgeschlossen.

Rücktritt
Abmeldungen sind nur schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift möglich. Für die Berechnung der Frist gilt immer das Datum des Eingangs bei einer der Geschäftsstellen der vhs. Erklärungen per Telefon sind als Abmeldungen nicht zulässig. Abmeldungen bei der Kursleitung gelten als nicht getätigt.



Gebührenrückerstattung

a) Bei Kursen mit mehr als 8 Veranstaltungsterminen besteht Gebührenpflicht, wenn keine schriftliche
Abmeldung vor dem zweiten Kurstermin bei der vhs vorliegt.
b) Bei Kursen mit 8 oder weniger Veranstaltungsterminen entfällt die Gebührenpflicht, wenn bis drei
Wochen vor dem Veranstaltungstermin eine schriftliche Abmeldung vorliegt.
c) Tritt eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer einer Studienfahrt oder –reise nach erfolgter Anmeldung
zurück, wird bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 10% der
Teilnahmegebühr, jedoch mindestens € 5,00 und höchstens € 150,00 erhoben; bei Rücktritt vom 29.
Tag vor Veranstaltungsbeginn an sind, außer der Zahlung dieser Rücktrittsgebühr, die der
Volkshochschule entstandenen Kosten voll zu erstatten. Wenn die Bedingungen einer Studienfahrt
oder –reise von den hier genannten abweichen, werden diese Bedingungen in der Ausschreibung
ausgewiesen oder vor der verbindlichen Anmeldung gesondert mitgeteilt. Tritt die vhs nur als
Vermittlerin auf, gelten die Bedingungen der veranstaltenden Institution. Nr. 2 der Regelungen für die
Gebührenrückerstattung findet keine Anwendung auf Studienfahrten und –reisen.

Teilnahmegebühren werden zurückerstattet,

  1. in voller Höhe, wenn eine Veranstaltung abgesagt werden muss,
  2. anteilig, wenn vorgesehene Veranstaltungstermine ausfallen und keine Nachholtermine vereinbart werden. Werden angebotene Nachholtermine nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung besteht auf Rückerstattung kein Anspruch, wenn dieser Anspruch in der Summe weniger als € 5,00 beträgt.

Teilnahmegebühren werden auf schriftlichen Antrag in voller Höhe oder anteilig erstattet, wenn in
der ersten Hälfte einer Kursveranstaltung eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer aus den folgenden
Gründen nicht in der Lage ist, an der Veranstaltung bzw. weiter an einer Veranstaltung teilzunehmen:

c) wenn sie/er durch Krankheit gehindert wird, mehr als ein Drittel der Veranstaltung zu besuchen, analog bei Krankheit einer/eines nahen Familienangehörigen
(Lebenspartnerin/Lebenspartner/Eltern/Kinder), die der Pflege durch die Teilnehmerin / den Teilnehmer bedarf,
d) bei Tod einer/eines nahen Familienangehörigen (s.o.), wenn dadurch mindestens die Hälfteder Veranstaltung versäumt wird. Ein entsprechender Nachweis ist unverzüglich zu führen.

Kann eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer aus anderen Gründen an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, besteht kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung der Gebühr.

Mindestalter
Das Mindestalter für die Teilnahme an den Veranstaltungen beträgt in der Regel 14 Jahre. Ausgenommen sind Angebote der jungen vhs.


Teilnahmebescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch nach Beendigung einer Veranstaltung ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Unterrichtseinheiten besucht wurden. Voraussetzung ist, dass die Teilnahmegebühren entrichtet wurden.


Versicherung
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen der vhs sind gegen Unfälle versichert. Für Diebstahl und Sachschäden wird keine Haftung übernommen.


Hausordnungen

Wir weisen darauf hin, dass die Hausordnungen in den jeweiligen Unterrichtsorten einzuhalten sind.
Programmhinweise Termin- und Programmänderungen sind nicht immer zu vermeiden, werden aber – soweit möglich –
rechtzeitig bekannt gegeben.

Kurslaufzeiten
Eine Kurseinheit (UE) entspricht 60 Minuten, bei Abweichungen wird ein Vermerk zur Kursbeschreibung hinzugefügt.