Rücktritt
Abmeldungen sind nur schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift möglich. Für die Berechnung der Frist gilt immer das Datum des Eingangs bei einer der Geschäftsstellen der vhs. Erklärungen per Telefon sind als Abmeldungen nicht zulässig. Abmeldungen bei der Kursleitung gelten als nicht getätigt.
Gebührenrückerstattung
a) Bei Kursen mit mehr als 8 Veranstaltungsterminen besteht Gebührenpflicht, wenn keine schriftliche
Abmeldung vor dem zweiten Kurstermin bei der vhs vorliegt.
b) Bei Kursen mit 8 oder weniger Veranstaltungsterminen entfällt die Gebührenpflicht, wenn bis drei
Wochen vor dem Veranstaltungstermin eine schriftliche Abmeldung vorliegt.
c) Tritt eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer einer Studienfahrt oder –reise nach erfolgter Anmeldung
zurück, wird bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 10% der
Teilnahmegebühr, jedoch mindestens € 5,00 und höchstens € 150,00 erhoben; bei Rücktritt vom 29.
Tag vor Veranstaltungsbeginn an sind, außer der Zahlung dieser Rücktrittsgebühr, die der
Volkshochschule entstandenen Kosten voll zu erstatten. Wenn die Bedingungen einer Studienfahrt
oder –reise von den hier genannten abweichen, werden diese Bedingungen in der Ausschreibung
ausgewiesen oder vor der verbindlichen Anmeldung gesondert mitgeteilt. Tritt die vhs nur als
Vermittlerin auf, gelten die Bedingungen der veranstaltenden Institution. Nr. 2 der Regelungen für die
Gebührenrückerstattung findet keine Anwendung auf Studienfahrten und –reisen.
Teilnahmegebühren werden zurückerstattet,
Teilnahmegebühren werden auf schriftlichen Antrag in voller Höhe oder anteilig erstattet, wenn in
der ersten Hälfte einer Kursveranstaltung eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer aus den folgenden
Gründen nicht in der Lage ist, an der Veranstaltung bzw. weiter an einer Veranstaltung teilzunehmen:
c) wenn sie/er durch Krankheit gehindert wird, mehr als ein Drittel der Veranstaltung zu besuchen, analog bei Krankheit einer/eines nahen Familienangehörigen
(Lebenspartnerin/Lebenspartner/Eltern/Kinder), die der Pflege durch die Teilnehmerin / den Teilnehmer bedarf,
d) bei Tod einer/eines nahen Familienangehörigen (s.o.), wenn dadurch mindestens die Hälfteder Veranstaltung versäumt wird. Ein entsprechender Nachweis ist unverzüglich zu führen.
Kann eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer aus anderen Gründen an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, besteht kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung der Gebühr.